Prüfungsvorbereitung auf die Externenprüfung der IHK - bundesweit - online
Wer nachweisen kann, dass er das 1,5-fache der normalen
Ausbildungszeit in den entsprechenden Arbeitsbereichten tätig
war/ist, kann als "Externer" die kaufmännsiche Abschlussprüfung der
IHK ablegen.